
GEWICHT: 67 kg
Titten: 80C
60 min:50€
Strap-on: +90€
Services: Dominant, Lesbensex, Korperkusse, Vaginal fingern, Fusserotik
Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ausüben möchten, müssen Sie eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt vor der Anmeldung wahrnehmen.
Dies sind in Bayern die Gesundheitsämter an den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden. Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich.
Die zuständige Behörde Gesundheitsamt stellt nach der Beratung eine Bescheinigung mit folgenden Angaben aus:. Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter. Voraussetzung, um die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zu erhalten, ist die Teilnahme an einem entsprechenden Beratungsgespräch. Die gesundheitliche Beratung wird durch den ÖGD in den Kreisverwaltungsbehörden staatliche und kommunale Gesundheitsämter durchgeführt.
Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort fällt, an dem Sie Ihren Tätigkeitsschwerpunkt als Prostituierte oder als Prostituierter beabsichtigen, soweit dort die Prostitution zulässig ist. In Gemeinden mit weniger als Deshalb sind nur Gesundheitsämter zuständig, in deren Bezirk eine Gemeinde mit mindestens Für die Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung besteht gegebenenfalls bei einzelnen Gesundheitsämtern eine extra Sprechstunde mit gesonderter Terminvergabe.
Die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales enthält neben grundsätzlichen Informationen zum ProstSchG auch eine Übersicht über die in Bayern für die Anmeldung zuständigen Stellen.